Kernforderungen
Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
- Als gleichberechtigte Bürgerinnen
und Bürger haben Menschen mit einer Behinderung selbstbestimmt
ohne Beschränkung ihrer Würde am gesellschaftlichen Leben teil.
- Dienstleistungen, die für die
Öffentlichkeit bestimmt sind, wie Bildungs-, Freizeit- , Kultur-
und Sportangebote, sind hindernisfrei zu gestalten.
- Der hindernisfreie Zugang zu Bauten
und Anlagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, (z.B.
Einrichtungen des Öffentlichen Verkehrs, des Alltagslebens wie
Bank- und Postgebäude sowie Kommunikationssysteme) ist gesetzlich
sicherzustellen.
- Der Zugang zu öffentlichen Schulen
und Bildungseinrichtungen ist für alle gewährleistet. Menschen
mit Behinderungen können dem Unterricht ohne Benachteiligung
folgen und werden entsprechend gefördert.
- Menschen mit einer Behinderung
dürfen auf dem Arbeitsmarkt nicht benachteiligt werden. Die
nötigen Fördermassnahmen sind sicherzustellen.
- Einwilligungsunfähige Personen
sind vor Übergriffen und vor Missbrauch zu schützen, insbesondere
bei Forschungsvorhaben.
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