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Bild: Eine Rollstuhlfahrerin überwindet eine Treppenstufe abwärts zu einem

Bild: Eine Frau, die  von einem Führhund begleitet wird, steigt eine Treppe

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Kernforderungen

Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

  1. Als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben Menschen mit einer Behinderung selbstbestimmt ohne Beschränkung ihrer Würde am gesellschaftlichen Leben  teil.

  2. Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, wie Bildungs-, Freizeit- , Kultur- und Sportangebote, sind hindernisfrei zu gestalten.

  3. Der hindernisfreie Zugang zu Bauten und Anlagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, (z.B. Einrichtungen des Öffentlichen Verkehrs, des Alltagslebens wie Bank- und Postgebäude sowie Kommunikationssysteme) ist gesetzlich sicherzustellen.

  4. Der Zugang zu öffentlichen Schulen und Bildungseinrichtungen ist für alle gewährleistet. Menschen mit Behinderungen können dem Unterricht ohne Benachteiligung folgen und werden entsprechend gefördert.

  5. Menschen mit einer Behinderung dürfen auf dem Arbeitsmarkt nicht benachteiligt werden. Die nötigen Fördermassnahmen sind sicherzustellen.

  6. Einwilligungsunfähige Personen sind vor Übergriffen und vor Missbrauch zu schützen, insbesondere bei Forschungsvorhaben.